Der katholischen Kirche wird manchmal vorgehalten, dass sie Antworten gibt auf Fragen, die keiner gestellt hat. Deshalb möchten wir ihnen hier die Gelegenheit geben, ihre Fragen zu stellen. Wir werden versuchen, ihnen Antworten zu geben, soweit wir dies in unserer Funktion und mit unserer Kompetenz, unserem Wissen und unserer Erfahrung können.
Wir haben einige Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, schon einmal formuliert und eine erste Antwort gegeben. Erste Antwort deshalb, weil in ihrem speziellen Fall vielleicht noch einige andere Aspekte für die Beantwortung wichtig sind, die nur im persönlichen Gespräch - manchmal schon am Telefon, manchmal erst bei einem Treffen - zu klären sind. Deshalb unsere Bitte: Sollten ihnen die Antworten zu den Fragen zu allgemein sein oder sie noch andere Fragen haben, setzen sie sich direkt mit uns in Verbindung. Sollte ihr Anliegen auch dann noch nicht geklärt sein, können wir ihnen vielleicht weitere Ansprechpartner für Ihre Frage nennen.
Wir sind zu erreichen:
Pfarrei St. Peter und Paul
Pfarrbüro Lauterbach, Adolf-Spieß-Str. 6, 36341 Lauterbach,
Tel. 06641 - 91 91 23, Fax 06641 - 91 91 24
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Pfarrbüro Schitz, Auf der Hall 7, 36110 Schlitz,
Tel. 06642 - 91 94 50
Pfarrvikar Jonas Adam
Tel. 06641 - 91 91 23, Fax 06641 - 91 91 24,
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Folgende Fragen werden uns oft gestellt:
Ich möchte mein Kind taufen lassen. Was muss ich tun?
Zunächst möchten wir Ihnen gratulieren zu Ihrem Kind und auch zu der Entscheidung, Ihr Kind taufen zu lassen. Damit eröffnen Sie Ihrem Kind eine Zukunft, in der es als von Anfang an als Persönlichkeit seinen Platz hat. Und nun zu Ihrer Frage: Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen, ist es notwendig, dass Sie die Taufe in dem Pfarrbüro der Pfarrei, in der Sie das Kind taufen lassen wollen, anmelden. Zunächst ist das Pfarramt des Wohnsitzes für Sie und Ihr Kind zuständig; möchten Sie Ihr Kind in einer anderen Pfarrei taufen lassen, setzen Sie sich bitte mit dem dortigen Pfarramt in Verbindung, um zu erfragen, ob dies möglich ist. Die Taufe eines Kindes in einer anderen Pfarrei ist grundsätzlich möglich. Die verringerten personellen Möglichkeiten der Kirche erfordern dies bisweilen auch von Ihnen. Auch in Lauterbach und Schlitz haben wir eine Regelung der Tauftermine vorgenommen; das heißt, es gibt monatlich einen festen Taufsonntag im Wechsel in den beiden Pfarreien. Die jeweiligen Termine veröffentlichen wir in unseren Mitteilungen; sie können auch in den Pfarrbüros erfragt werden. Zur Vorbereitung dieser Feier findet wenigstens ein Gespräch mit dem Taufspender statt.
Ich bin erwachsen und möchte mich taufen lassen. Was muss ich tun?
Im Unterschied zur Kindertaufe, bei der die Eltern und Paten stellvertretend für das unmündige Kind den Glauben bekennen, liegt bei der Taufe eines Erwachsenen eine bewusste Glaubensentscheidung vor. Deshalb wird ein Erwachsener in der katholischen Kirche zugleich mit der Taufe gefirmt und auch zum Empfang der Eucharistie zugelassen. Ähnlich wie bei der Kindertaufe äußert auch ein Erwachsener seinen Taufwunsch meist in einem Gespräch im Pfarrbüro oder direkt mit einem Geistlichen. Wegen der bewussten Glaubensentscheidung hat die Vorbereitung und Zulassung zur Erwachsenentaufe aber eine andere Gestalt. In dieser Vorbereitung, Katechumenat genannt, werden einzelnen Schritte durch besondere Zeichen und eigene Feiern verdeutlicht. Anders als bei der Kindertaufe wird der Zeitpunkt der Taufe und auch die Gestaltung der Feier erst während der Vorbereitungszeit vereinbart. Damit soll den persönlichen Bedingungen und Bedürfnissen des erwachsenen Täuflings Raum gegeben werden. Um in aller Ruhe und Sorgfalt alle notwendigen Fragen zu besprechen, ist es sinnvoll, mit einem Geistlichen einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
Ich möchte kirchlich heiraten. Was muss ich tun?
Am besten sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen. Frühzeitig bedeutet, bevor sie ein Lokal für ihre Feier buchen. Dies hat mehrere Gründe. Der erste könnte sein, dass die Kirche zu dem von ihnen gewünschten Termin bereits belegt ist; es könnte auch sein, dass der Geistliche, den sie sich bei ihrer Trauung als Assistent wünschen, bereits einen Termin zu dieser Zeit hat. Ein weiterer Grund ist die Bedeutung der Ehe in der katholischen Kirche. In der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Sakramente sind die intensivsten Begegnungen Gottes mit uns Menschen und bedürfen von daher auch der besonderen Sorgfalt. Die Ehe nimmt unter den 7 Sakramenten eine besondere Stellung ein: Sie ist das einzige Sakrament, das sich zwei Menschen spenden, der Geistliche assistiert bei der Spendung dieses Sakramentes. Wie bei allen Sakramenten ist es für die Gültigkeit einer Eheschließung von großer Bedeutung, dass die Voraussetzungen und die Form, die dafür vorgegeben ist, stimmen. Was im einzelnen dazu gehört, kann ihnen am besten der zuständige Geistliche sagen. Deshalb: Frühzeitige Kontaktaufnahme ist sehr zu empfehlen.
Ich bin aus der Kirche ausgetreten, möchte aber wieder zurück. Was muss ich tun?
Wer aus der Kirche austritt, stellt sich bewusst außerhalb der Gemeinschaft und verzichtet auch auf alle Möglichkeiten und Chancen, die diese Gemeinschaft bietet. Um wieder in die Kirche eintreten zu können, ist deshalb auch die Einsicht, dass der Austritt ein Fehler war, grundlegend. Deshalb ist für den Wiedereintritt auch die Lossprechung von dieser Schuld, wie die Kirche es formuliert, erforderlich. Und genau wie der Austritt als formaler Akt geschehen ist, so bedarf es auch für die Rückkehr gewisser Formalien. Das Gesuch muss über den jeweiligen Gemeindepfarrer an den Bischof gerichtet werden, der dann dem Pfarrer die entsprechende Vollmacht zur Wiederaufnahme erteilt. Der formale Akt ist aber nur die eine Seite des Wiedereintritts; die spirituelle, religiöse und menschliche Tiefe solch einer Entscheidung sollten nicht gering geachtet werden. Im Gespräch mit einem Seelsorger kann vieles entfaltet werden, dass die Entscheidung wirklich segensreich für alle wird.
Ich gehöre zu einer anderen christlichen Kirche und möchte ich die katholische Kirche eintreten. Was muss ich tun?
Der Übertritt - Konversion - genannt hat rein äußerlich sehr viel Ähnlichkeit mit dem Wiedereintritt. Der gravierende Unterschied ist, dass bei der Konversion die Lossprechung von der Exkommunikation nicht erforderlich ist. Wer in die katholische Kirche aus einer anderen christlichen Konfession übertritt, muss - wenn keine begründeten Zweifel an der Gültigkeit der Taufe bestehen - nicht noch einmal getauft werden. Die gültige Taufe in einer anderen christlichen Gemeinschaft wird meist anerkannt. Dennoch empfiehlt es sich, vor dem Übertritt sich mit den Glaubensinhalten der katholischen Kirche vertraut zu machen, da es doch einige gravierende Unterschiede zu anderen christlichen Konfessionen gibt. Dies kann in persönlichen Gesprächen mit einem Paten (= Glaubensbegleiter) oder einem Seelsorger geschehen oder auch durch einen Glaubenskurs, wie er zum Beispiel von der Katholischen Glaubensinformation (kgi) angeboten wird. Die kgi ist im Internet unter www.autobahnkirche.de zu erreichen. Die Gemeindeseelsorger geben ihnen auch gern die nötigen Informationen und die nötige Begleitung, die für die Konversion hilfreich sind.
Ich halte die Arbeit der Kirche für wichtig und sinnvoll und möchte sie deshalb durch eine Spende unterstützen. Wie gehe ich vor?
Neben den Beiträgen ihrer Mitglieder - bei uns in Deutschland als Kirchensteuer durch den Staat eingesammelt - braucht die Kirche zur Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben auch Spenden. Die beiden wichtigsten Bereiche sind hierbei die missionarischen und sozialen Aufgaben. Spenden zur Unterstützung können direkt den kirchlichen Hilfswerken, die diese Aufgaben wahrnehmen (z.B. missio, Caritas), gegeben werden durch Überweisen oder Einbringen in die jeweilige Kollekte. Die Pfarrbüros sind auch gerne bereit, ihre Spende weiterzugeben. Neben den überörtlichen Aufgaben bedarf auch die Gemeinde vor Ort ihrer Unterstützung, um der größer werdenden Not in unserem Land begegnen zu können. Sollten sie unsicher sein, wen sie unterstützen können oder wie das geschehen kann, stehen ihnen auch die Mitarbeiterinnen in den Pfarrbüros oder die Seelsorger mit Rat und Tat zur Seite. Übrigens: Ihre Spenden können sie steuerlich geltend machen; wir stellen ihnen gerne eine entsprechende Bescheinigung aus.
Wie oben schon gesagt, ist diese Liste keineswegs ausführlich. Sollten sie andere Fragen haben, können sie sich jederzeit direkt an die Seelsorger wenden. Fragen von allgemeinem Interesse werden wir auch gern in diese Aufstellung aufnehmen. Über den Link Kontakt erreichen sie uns ganz schnell und einfach.